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Auengrund-Echo
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Auengrund
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Amtlicher Teil

Anmerkung

Die vorstehende Satzung wurde mit Schreiben vom 27.02.2024 des Amtes für Kommunalaufsicht im Landratsamt Hildburghausen bestätigt und zur vorzeitigen Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zugelassen.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.