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Auengrund-Echo
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Auengrund
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Amtlicher Teil

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Auengrund (Sondernutzungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff.) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) in der jeweils gültigen Fassung und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Auengrund die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Auengrund (Sondernutzungsgebührensatzung).

Artikel 1

Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Auengrund (Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren) wird wie folgt neu gefasst:

Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Auengrund, den 28.02.2024

Pfötsch

Bürgermeister  —  (Dienstsiegel)

Gemeinde Auengrund