Die erfüllende Gemeinde Auengrund gibt bekannt, dass die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Steuerjahr 2026 auf der Grundlage der in der Vergangenheit festgesetzten Grundsteuer-/Hundesteuerbescheide festgesetzt werden.
Die Zahlungen sind zu den in den Grundsteuer-/Hundesteuerbescheiden festgelegten Terminen vorzunehmen.
Bei Änderung oder Aufhebung des Grundsteuermessbescheides für ein Grundstück, lt. Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, erfolgt durch die Verwaltung die Zustellung eines Grundsteueränderungsbescheides oder Grundsteueraufhebungs-bescheides. Bis zum Ergehen des hierauf beruhenden neuen Grundsteuerbescheides sind Vorauszahlungen lt. § 29 Grundsteuergesetz in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlungen weiter zu entrichten.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der „Öffentlichen Bekanntmachung” die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre. Die bestehenden SEPA-Lastschriftmandate behalten Gültigkeit. Der Einzug erfolgt wie bisher zu den festgesetzten Fälligkeiten bzw. Fälligkeiten lt. § 28 Grundsteuergesetz. Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Steuern der Gemeinde Auengrund.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist einzulegen bei der Gemeindeverwaltung Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund oder beim Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen.
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgerecht zahlen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung!
Gez.
R. Pfötsch
Bürgermeister Auengrund