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Auengrund-Echo
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Auengrund
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Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 26.04.2026

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 26.04.2026 und für eine eventuelle Stichwahl am 10.05.2026

Nachfolgende Bekanntmachung erfolgt sowohl für den Tag der Kommunalwahl am 26.04.2026 als auch für eine mögliche Stichwahl am 10.05.2026.

1.

Am 26.04.2026 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Auengrund von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

1.1

Gegebenenfalls findet am 10.05.2026 eine Stichwahl statt, sofern am 26.04.2026 kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.

Jeweils anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2.

Die Gemeinde bildet sieben Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich in

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstandes befindet sich im Sitzungssaal im Rathaus, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, Raum 211.

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 26.04.2026, um 16:30 Uhr, zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstandes durchführen.

Der Briefwahlvorstand tritt am Stichwahltag, dem 10.05.2026, um 16:30 Uhr, zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstandes durchführen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

4.

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 26.04.2026, bis 18:00 Uhr, dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

6.1

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der ggf. erforderlichen Stichwahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Stichwahltag 10.05.2026, bis 18:00 Uhr, dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 27.04.2026 um 9:00 Uhr im Rathaus Crock, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, Sitzungssaal Rathaus fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

8.1

Die Ermittlung des Wahlergebnisses der ggf. erforderlichen Stichwahl wird am Montag, dem 11.05.2026, um 9:00 Uhr im Rathaus Crock, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, Sitzungssaal Rathaus fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

9.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Auengrund 26.03.2026

Möller

Gemeindewahlleiter

Gemeinde Auengrund