Der Termin für die nächste Fälligkeit der Abgaben ist am 15.05.2023. Wir bitten um Beachtung.
Zum 15.05.2023 sind die folgenden Steuern und Abgaben fällig:
| - | Grundsteuer II. Quartal, |
| - | Hundesteuer, |
| - | Bewirtschaftungsgebühren Friedhof. |
Die Kasse der Gemeinde Auengrund weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass bei Zahlungsverzug bezüglich der Abgaben keine Zahlungserinnerung mehr erfolgt, sondern laut Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO) eine Mahnung.
Mit der Mahnung wird eine Mahngebühr von mindestens 6,00 € zzgl. der Auslagen erhoben.
Deshalb denken Sie bitte rechtzeitig an die Zahlungen Ihrer Abgaben zu den gesetzlichen Fälligkeiten.
Ihre Gemeindekasse