Der Termin für die nächste Fälligkeit der Abgaben ist der 15.05.2024. Wir bitten um Beachtung.
Die Kasse der Gemeinde Auengrund weist Auengrunder und Brünner Bürger darauf hin, dass bei Zahlungsverzug bezüglich der Abgaben keine Zahlungserinnerung erfolgt, sondern laut Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO) eine Mahnung.
Mit der Mahnung wird eine Mahngebühr von mindestens 6,00 € zzgl. der Auslagen erhoben. Deshalb denken Sie bitte rechtzeitig an die Zahlung Ihrer Abgaben zu den gesetzlichen Fälligkeiten.
-Gemeindekasse-