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Auengrund-Echo
Ausgabe 4/2024
Gestaltung Seite 2
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Veröffentlichung von Informationen über die Lärmkartierungsplanung 2024

Am 30. Juni 2005 wurde in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung und Vereinheitlichung der Qualität der Lärmminderungsplanung. Es schreibt vor, dass die Lärmbelastung und die Anzahl der betroffenen Personen in Ballungsräumen sowie entlang von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen rechnerisch ermittelt und in einer Lärmkartierung dokumentiert werden müssen.

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) werden seit 2007 alle 5 Jahre neue Lärmkarten veröffentlicht. In diesen Lärmkarten, die im Freistaat Thüringen federführend durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erarbeitet werden, ist die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr dargestellt.

2024 werden die Gemeinden Auengrund und Brünn, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, erstmals eine Lärmplanung vornehmen. Spätestens zum 18. Juli 2024 muss der neue Lärmaktionsplan erstellt sein, in dem sich ausführlich mit der aktuellen Lärmsituation und mit möglichen Minderungsmaßnahmen auseinandergesetzt wird.

Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/

Ab sofort kann der aktuelle Entwurfsplan der Gemeinden eingesehen werden. Im Zeitraum vom 06.05.2024 bis 19.05.2024 können Anliegen in der Gemeindeverwaltung in Crock eingebracht werden.

Bei Fragen oder Anträgen zur Lärmkartierung wenden Sie sich bitte an das Bauamt, an Herrn Heinzerling, E-Mail: bauamt4@gv-auengrund.de.

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