Ausgabe 4/2024
Gemeinde Auengrund
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Parkverbotszone Gewerbegebiet „Im Tännig“ Brattendorf (Ahornstraße)
Wir machen darauf aufmerksam und bitten um die Einhaltung der ausgeschilderten Parkverbotszone im Gewerbegebiet (Ahornstraße). Die Erreichbarkeit des Feuerlöschteiches muss durch die Feuerwehr zu jederzeit gewährleistet und die Zufahrt nicht durch parkende Pkw oder abgestellte Auflieger blockiert sein.
Lediglich ein kurzes Be- und Entladen ist gestattet.
Es wird um Beachtung gebeten.