Zweigstelle Schmalkalden
Hoffnung 30
98574 Schmalkalden
Az: 57047725
In der
| Gemarkung: | Brünn |
| Flur: | ohne |
| Flurstücke: | 786/1, 786/2, 913/5 |
wurde eine
| X | Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung (Straßenschlussvermessung Brünnauwiesen / L 1136 / Straße |
| X | Abmarkung zwischen Goßmannsrod und Brünn) |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 11.05.2026 bis 11.06.2026 |
| in der Zeit von | |
| Mo. bis Fr. | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mo. bis Do. | 13:00 - 15:30 Uhr |
in den Räumen des
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| Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation |
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| Zweigstelle Schmalkalden |
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| Hoffnung 30 |
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| 98574 Schmalkalden |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
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| Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
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| Zweigstelle Schmalkalden |
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| Hoffnung 30 |
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| 98574 Schmalkalden |
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Schmalkalden, den 21.04.2026
Im Auftrag
gez. Henry Waurick
Stellv. Referatsleiter