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Auengrund-Echo
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Brünn
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Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

 

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Az: 57047725

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der 

Gemarkung: 

Brünn 

Flur: 

ohne

Flurstücke: 

786/1, 786/2, 913/5

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

(Straßenschlussvermessung Brünnauwiesen / L 1136 / Straße

X

Abmarkung zwischen Goßmannsrod und Brünn)

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

11.05.2026 bis 11.06.2026

in der Zeit von

Mo. bis Fr.

08:00 - 12:00 Uhr

Mo. bis Do.

13:00 - 15:30 Uhr

in den Räumen des

 

Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

 

Zweigstelle Schmalkalden

 

Hoffnung 30

 

98574 Schmalkalden

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

 

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

 

Zweigstelle Schmalkalden

 

Hoffnung 30

 

98574 Schmalkalden

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, den 21.04.2026

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Stellv. Referatsleiter