Titel Logo
Auengrund-Echo
Ausgabe 5/2024
Gemeinde Auengrund
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in der Gemeinde Auengrund

1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Auengrund hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 für die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen der Gemeinde Auengrund Brattendorf, Crock, Merbelsrod, Oberwind, Poppenwind, Schwarzbach und Wiedersbach die folgenden Wahlvorschläge als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

2. Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:

2.1 Brattendorf

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an eine/n vorgeschlagene/n Bewerberin/Bewerber durchgeführt. Die/der Wählerin/Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Die/der Wählerin/Wähler kann ihre/seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

2.2 Crock

2.3 Merbelsrod

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an eine/n vorgeschlagene/n Bewerberin/Bewerber durchgeführt. Die/der Wählerin/Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Die/der Wählerin/Wähler kann ihre/seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

2.4 Oberwind

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an eine/n vorgeschlagene/n Bewerberin/Bewerber durchgeführt. Die/der Wählerin/Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Die/der Wählerin/Wähler kann ihre/seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

2.5 Poppenwind

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an eine/n vorgeschlagene/n Bewerberin/Bewerber durchgeführt. Die/der Wählerin/Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Die/der Wählerin/Wähler kann ihre/seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

2.6 Schwarzbach

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an eine/n vorgeschlagene/n Bewerberin/Bewerber durchgeführt. Die/der Wählerin/Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Die/der Wählerin/Wähler kann ihre/seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

2.7 Wiedersbach

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an eine/n vorgeschlagene/n Bewerberin/Bewerber durchgeführt. Die/der Wählerin/Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Die/der Wählerin/Wähler kann ihre/seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auengrund, 24.04.2024

Möller

Gemeindewahlleiter

Gemeinde Auengrund