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Auengrund-Echo
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Brünn
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Bekanntmachung zur Feststellung der Wahlergebnisse für die Kommunalwahlen der Gemeinde Brünn am 26.05.2024

Wahl der Gemeinderatsmitglieder

A

Wahlberechtigte insgesamt

349

B

Zahl der Wähler

268

C

Ungültige Stimmabgaben

11

D

Gültige Stimmabgaben

257

E

Gültige Stimmen

257

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze:

Namen der Gewählten unter Angabe des Wahlvorschlags

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Brünn, 29.05.2024

Möller

Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Brünn