Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Brünn folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 666.700 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 96.700 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b) | für Grundstücke(Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag | 357 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 111.100 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Brünn, 13.05.2024
Andreas Brandt — (Siegel)
Bürgermeister
Beschluss Gemeinderat
Beschluss Nr. GR/008/2024 vom 25.04.2024
Beschlussgegenstand:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2024
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gem. § 57 Abs. 1 ThürKO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2024.
Genehmigungsvermerk
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 08.05.2024 (AZ: 15-GM/036-24) den Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt. Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gem. § 59 Abs. 4,
§ 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 2 ThürKO.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 liegen entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 24.06.2024, während der üblichen Dienststunden, in der Kämmerei der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund OT Crock, Zimmer 209, öffentlich aus.
Eine vorherige Terminabsprache unter der Ruf-Nr.: 03686 3912 0 ist erforderlich.