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Auengrund-Echo
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Auengrund
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Hunde an die Leine!

Das Ordnungsamt der Gemeinde Auengrund weist darauf hin, dass Hunde gemäß § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Auengrund, im Gemeindegebiet an der Leine zu führen sind. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, § 20 Abs. 1, Pkt. 13, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.