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Auengrund-Echo
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Auengrund
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Bekanntmachung zur Feststellung der Wahlergebnisse für die Kommunalwahlen der Gemeinde Auengrund am 26.05.2024 – Gemeinderatswahl, Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Brattendorf, Crock, Merbelsrod, Oberwind, Poppenwind, Schwarzbach, Wiedersbach

1. Wahl der Gemenderatsmitglieder

A

Wahlberechtigte insgesamt

2 428

B

Zahl der Wähler

1 671

C

Ungültige Stimmabgaben

40

D

Gültige Stimmabgaben

1 631

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze

Namen der Gewählten unter Angabe des Wahlvorschlags

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Wahl der Ortsteilbürgermeister

2.1 Ortsteil Brattendorf

A

Wahlberechtigte insgesamt

639

B

Zahl der Wähler

343

C

Ungültige Stimmabgaben

13

D

Gültige Stimmabgaben

330

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Otto, Olaf (Heimatliste Brattendorf)

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

2.2 Ortsteil Crock

A

Wahlberechtigte insgesamt

754

B

Zahl der Wähler

587

C

Ungültige Stimmabgaben

8

D

Gültige Stimmabgaben

579

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Pfütsch, Matthias

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

2.3 Ortsteil Merbelsrod

A

Wahlberechtigte insgesamt

246

B

Zahl der Wähler

168

C

Ungültige Stimmabgaben

6

D

Gültige Stimmabgaben

162

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Wallschek, Pedro (Feuerwehrverein Merbelsrod e. V.)

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

2.4 Ortsteil Oberwind

A

Wahlberechtigte insgesamt

177

B

Zahl der Wähler

130

C

Ungültige Stimmabgaben

11

D

Gültige Stimmabgaben

119

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Heydenbluth, Stefan

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

2.5 Ortsteil Poppenwind

A

Wahlberechtigte insgesamt

134

B

Zahl der Wähler

104

C

Ungültige Stimmabgaben

4

D

Gültige Stimmabgaben

100

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Stubenrauch, Christine

Sie ist zur Ortsteilbürgermeisterin gewählt.

2.6 Schwarzbach

A

Wahlberechtigte insgesamt

288

B

Zahl der Wähler

206

C

Ungültige Stimmabgaben

6

D

Gültige Stimmabgaben

200

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Hanf, Steffen

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

2.7 Wiedersbach

A

Wahlberechtigte insgesamt

189

B

Zahl der Wähler

134

C

Ungültige Stimmabgaben

3

D

Gültige Stimmabgaben

131

5.1 Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf folgenden Bewerber:

Langguth, Thomas

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Auengrund, 29.05.2024

Möller

Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Auengrund