I. Haushaltssatzung
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Brünn folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 622.700 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 113.600 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für Grundstücke(Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 357 v.H. | |
| nach Gewerbeertrag | ||
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 103.700 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft
Brünn, den 20.07.2023
Brandt — (Siegel)
Bürgermeister
II. Beschluss und Genehmigungsvermerk
Beschluss Gemeinderat
Beschluss Nr. GR/017/2023 vom 06.07.2023
Beschlussgegenstand:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gem. § 57 Abs. 1 ThürKO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2023.
Genehmigungsvermerk:
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 17.07.2023 (AZ: 15-GM/0183-23) den Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt. Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gem. § 59 Abs. 4,
§ 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 2 ThürKO.
III. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 liegen entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 21.08.2023 während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund OT Crock, Zimmer 209, öffentlich aus.
Eine vorherige Terminabsprache unter der Ruf-Nr. 03686/39120 ist erforderlich.