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Auengrund-Echo
Ausgabe 7/2023
Gemeinde Brünn
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Bekanntmachung gefasster Beschlüsse

Gemeinderatssitzung 04.05.2023

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr. GR/004/2023

Beschlussgegenstand: Beschluss zur Niederschrift der Sitzung vom 16.02.2023 - Öffentlicher Teil

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0012)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO die Niederschrift vom 16.02.2023 - Öffentlicher Teil.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/005/2023

Beschlussgegenstand: Beratung und Beschlussfassung Neubau Carport

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0014)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/006/2023

Beschlussgegenstand: Beschlussfassung zur Festlegung der künftigen Gewässerabgrenzungen in der Gemarkung Brünn im Flurbereinigungsverfahren Brünn

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0015)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt nach § 4 (2) ThürWG im Rahmen der Flurneuordnung der Gemarkung Brünn, im Flurbereinigungsverfahren Brünn, folgende künftige Abgrenzung von Gewässergrundstücken II. Ordnung: Bedingt der teils steilen Böschungskanten und deren begrenzter Nutzbarkeit werden Gewässerflurstücke, die nach dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Brünn vom 09.08.2022 außerhalb der Ortslage liegen, an den Böschungsoberkanten abgegrenzt.

Davon ausgenommen sind die Flurstücke 78/1, 80/4 und 187/2 sowie die südliche Teilfläche von Flurstück 31/2. Aufgrund ihrer Lage im Übergang vom Außen- zum Innenbereich und dem fehlenden Zugang zur Böschung über Gemeindeflächen, werden sie an der Linie des Mittelwasserstandes (Böschungsunterkante) abgegrenzt. In der Ortslage Brünn existieren aktuell viele Privatgrundstücke, die inklusive Böschungsbereich bis an die Linie des Mittelwasserstandes reichen und entsprechend von den Privateigentümern genutzt und gepflegt werden. Für diese Flurstücke soll künftig die Gewässerabgrenzung an der Linie des Mittelwasserstandes beibehalten werden. Flurstücke im Ort, die nicht direkt an Wasserflächen grenzen (z. B. bei Grenzverlauf an Böschungsoberkante), oder Böschungen, die an Gemeindeflurstücken anliegen und deren Eigentümer zur Abgabe bereit sind, sollen künftig an der Böschungsoberkante abgegrenzt werden. Dies soll für die Flurstücke 21/8, 72, 73/1, 78/5, 160/5, 171/2, 172/4, 179/2 und 875/5 der Gemarkung Brünn gelten. Die künftige Abgrenzung soll entsprechend der beiliegenden Karten erfolgen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss Nr. GR/009/2023

Beschlussgegenstand: Öffentliche Bekanntmachung von Beschluss Nr. GR/017/2022

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0007)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 21.04.2022 mit 7 Ja-Stimmen gefassten Beschluss

„Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO die Niederschrift vom 10.03.2022 - Nichtöffentlicher Teil.“ öffentlich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/010/2023

Beschlussgegenstand: Öffentliche Bekanntmachung von Beschluss Nr. GR/018/2022

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0005)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 21.04.2022 mit 6 Ja-Stimmen gefassten Beschluss

„Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den Eigenjagdbezirk Brünn an Herrn Gerhard Kern, wohnhaft in 98673 Brünn, Hildburghäuser Straße 3, zu verpachten.“ öffentlich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/011/2023

Beschlussgegenstand: Öffentliche Bekanntmachung von Beschluss Nr. GR/030/2022

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0008)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 16.06.2022 mit 6 Ja-Stimmen gefassten Beschluss

„Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO die Niederschrift vom 21.04.2022 - Nichtöffentlicher Teil.“ öffentlich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/012/2023

Beschlussgegenstand: Öffentliche Bekanntmachung von Beschluss Nr. GR/032/2022

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0009)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 12.07.2022 mit 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefassten Beschluss „Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO die Niederschrift vom 16.06.2022 - Nichtöffentlicher Teil. öffentlich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/013/2023

Beschlussgegenstand: Öffentliche Bekanntmachung von Beschluss Nr. GR/039/2022

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0006)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 29.09.2022 mit 7 Ja-Stimmen gefassten Beschluss „Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO die Niederschrift vom 12.07.2022 - Nichtöffentlicher Teil.“ öffentlich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/014/2023

Beschlussgegenstand: Öffentliche Bekanntmachung von Beschluss Nr. GR/044/2022

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0004)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 01.12.2022 mit 6 Ja-Stimmen gefassten Beschluss

„Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO die Niederschrift vom 29.09.2022 - Nichtöffentlicher Teil“ öffentlich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten

Beschluss Nr. GR/015/2023

Beschlussgegenstand: Öffentliche Bekanntmachung von Beschluss Nr. GR/003/2023

(Vorlagen-Nr. 2023/Brünn/0010)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt, den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 16.02.2023 mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefassten Beschluss „Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO die Niederschrift vom 01.12.2022 - Nichtöffentlicher Teil. öffentlich bekannt zu machen.

Ja-Stimmen:

5 von 5 anwesenden Stimmberechtigten