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Auengrund-Echo
Ausgabe 7/2024
Gestaltung Seite 2
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Hinweise zu Veröffentlichungen im Amtsblatt

Werte Leserschaft,

wenn Sie einen Artikel oder einen Beitrag im Amtsblatt veröffentlichen möchten, bitten wir Sie, uns diesen ausschließlich per E-Mail in einem allgemein anwendbaren Dateiformat (docx, jpg, xlsx) zuzusenden (info@gv-auengrund.de). Wir bitten um Verständnis, dass wir auf anderem Wege zugesandte Beiträge (z. B. per Post) nicht weiterverarbeiten können.

Des Weiteren können aus urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen im Auengrund-Echo nur Beiträge mit Bildern veröffentlicht werden, wenn der Urheber von Bildern (Fotograf) einer Veröffentlichung dieser schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist dem Beitrag beizufügen.

Sind Personen auf diesen Bildern abgebildet, muss ebenfalls deren schriftliche Zustimmung für die Veröffentlichung vorliegen. Eltern (beide Sorgeberechtigte) entscheiden hier für ihre Kinder bis zur Volljährigkeit. Ohne die erforderlichen Zustimmungserklärungen können Bilder nicht veröffentlicht werden. Die Zustimmungserklärungen müssen ebenfalls der Redaktion vorliegen. Wir bitten um Beachtung.

Verwenden Sie außerdem keine Grafiken und Bilder aus dem Internet, sondern vermerken Sie in Ihrem Beitrag, wenn Grafiken oder Bilder zum Thema gewünscht sind.

Auf die Veröffentlichung eines Beitrages im Amtsblatt besteht kein Anspruch. Die Gemeinde behält sich vor, Veröffentlichungen von Beiträgen abzulehnen. Liegen den Beiträgen die entsprechenden Zustimmungserklärungen nicht bei, kann ebenfalls eine Veröffentlichung nicht erfolgen.

Wenn Sie an die Redaktion vorverfasste Texte senden möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Firmen, Gewerbetreibende, Sponsoren oder Ähnliches in Ihren Formulierungen namentlich benennen.

Gerne können Sie sich mit Fragen zu diesem Thema an die Gemeindeverwaltung wenden, Telefon: 03686 3912 11.

Die Redaktion bedankt sich für Ihr Verständnis.