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Auengrund-Echo
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Auengrund
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Mitfahrbänke im Gemeindegebiet

1. Aufstellung Mitfahrbänke

Wie Ihnen seit Anfang Juni 2024 sicherlich aufgefallen ist, schmücken in den Ortsteilen der Gemeinde Auengrund sowie der Gemeinde Brünn Mitfahrbänke das Ortsbild. Gefördert wurden die Bänke über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Nunmehr ist es als weitere Alternative möglich, durch Zurschaustellung des gewünschten Reisezieles mit Hilfe der Kenntlichmachung des entsprechenden Schildes sowohl im als auch außerhalb des Gemeindegebietes sein angestrebtes Ziel zu erreichen. Ebenso laden die Mitfahrbänke natürlich auch außerhalb der Verkehrsnutzung zum Verweilen ein und dienen als Begegnungsstätte für Jung und Alt.

Wir wünschen viel Spaß beim Erkunden und Entdecken dieser Mitfahrmöglichkeit sowie allseits eine gute Fahrt!

2. Sachbeschädigung

Bedauerlicherweise wurde im Zuge der Aufstellung der neuen Mitfahrbänke unmittelbar schon eine Sachbeschädigung an diesen in den Ortsteilen Merbelsrod und Schwarzbach festgestellt. An den Schildern die das gewünschte Reiseziel veranschaulichen, wurden Buchstaben teilweise oder ganz entfernt. Diese Sachbeschädigung wird von der Gemeinde Auengrund nicht toleriert und wird zur Anzeige gegen Unbekannt gebracht. Vergegenwärtigen Sie sich, dass es sich bei einer Sachbeschädigung um kein Kavaliersdelikt handelt, sondern um ein Vergehen mit einem Strafrahmen von bis zwei Jahren Freiheitsstrafe!