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Auengrund-Echo
Ausgabe 7/2025
Gemeinde Auengrund
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Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Crock am 20.06.2025

1. Beschluss: Der Reinertrag aus der Jagdnutzung für das Jahr 2024/2025 wird nicht ausgezahlt und wie bisher für gemeinnützige Zwecke in Crock verwendet.

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Stimmen- und Flächenmehrheit erreicht, dem Antrag wird durch die Mitgliederversammlung zugestimmt.

2. Beschluss: Für die umfassende Sanierung der Waldbühne am Irmelsberg durch den Verein"Gemeinsam für Crock e. V." stellt die Jagdgenossenschaft weitere Geldmittel bis zu 2500,00 Euro zur Verfügung.

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Stimmen- und Flächenmehrheit erreicht, dem Antrag wird durch die Mitgliederversammlung zugestimmt.

3. Beschluss: Für die Anschaffung eines neuen E-Pianos stellt die Jagdgenossenschaft dem"Gesangverein 1904 Crock e. V. bis zu 1000,00 Euro zur Verfügung.

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Stimmen- und Flächenmehrheit erreicht, dem Antrag wird durch die Mitgliederversammlung zugestimmt.

4. Beschluss: Für die Erneuerung der Elektrik im Küsterhaus auf dem Irmelsberg stellt die Jagdgenossenschaft der Kirchgemeinde Crock bis zu 2000,00 Euro zur Verfügung.

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Stimmen- und Flächenmehrheit erreicht, dem Antrag wird durch die Mitgliederversammlung zugestimmt.

5. Beschluss: Für die Anschaffung eines Zeltes (Pavillons) stellt die Jagdgenossenschaft der "Kirmesgesellschaft Crock e. V." einen Betrag von 600,00 Euro zur Verfügung.

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Stimmen- und Flächenmehrheit erreicht, dem Antrag wird durch die Mitgliederversammlung zugestimmt.

Die Richtigkeit der vorliegenden Stimm- und Flächenauszählung wird bestätigt.

gez.

Reinhard Geiger

Jagdvorsteher

gez.

Hagen Henninger

Protokollführer

Hinweis zum 1. Beschluss:

Auszug aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 10 Absatz 3:

"Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung. Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Ertrag nicht an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird."