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Auengrund-Echo
Ausgabe 7/2025
Gemeinde Brünn
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Bekanntmachung

I. Haushaltssatzung

der Gemeinde Brünn

(Landkreis Hildburghausen)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Brünn folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

685.800 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

110.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze für die Gemeindesteuern) wurden mit Hebesatzsatzung vom 05.12.2024 festgesetzt und betragen wie folgt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A)

271 v. H.

b)

für Grundstücke(Grundsteuer B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuernach Gewerbeertrag

357 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 114.300 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Brünn, 15.07.2025

Brandt  —  (Siegel)

Bürgermeister

II. Beschluss und Genehmigungsvermerk

Gemeinderat vom 19.06.2025

Beschluss Nr. GR/014/2025

Beschlussgegenstand: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2025

Beschlusstext: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gem. § 57 Abs. 1 ThürKO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2025.

Genehmigungsvermerk

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 14.07.2025 (AZ: 15-V/00144-25) den Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gem. § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 2 ThürKO.

III. Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 liegen entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 04.08.2025 bis einschließlich 18.08.2025 während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund OT Crock, Zimmer 209, öffentlich aus. Eine vorherige Terminabsprache unter der Ruf-Nr.: 03686 3912 0 ist erforderlich.