Der Termin für die nächste Fälligkeit der Grundsteuer ist der 15.08.2026. Wir bitten um Beachtung.
Die Kasse der Gemeinde Auengrund weist Auengrunder und Brünner Bürger darauf hin, dass bei Zahlungsverzug bezüglich der Abgaben keine Zahlungserinnerung erfolgt, sondern laut Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO) eine Mahnung.
Mit der Mahnung wird eine Mahngebühr von mindestens 6,00 € zzgl. der Auslagen erhoben. Deshalb denken Sie bitte rechtzeitig an die Zahlung Ihrer Abgaben zu den gesetzlichen Fälligkeiten.
-Gemeindekasse-
Für eine fristgerechte Abbuchung der fälligen Abgaben wird darauf hingewiesen, dass für jedes Finanzamts-Aktenzeichen ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen ist.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kreußel unter der Rufnummer 03686 3912 14 gerne zur Verfügung.