Gemeinderat vom 02.07.2026
Beschluss Nr. GR/029/2026
Beschlussgegenstand: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2025
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Brünn beschließt gem. § 57 Abs. 1 ThürKO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen der Gemeinde Brünn für das Haushaltsjahr 2026.
Genehmigungsvermerk
Die vorstehende Satzung wurde mit Schreiben vom 20.07.2026 des Amtes für Kommunalaufsicht im Landratsamt Hildburghausen bestätigt und zur vorzeitigen Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zugelassen. Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gem. § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 2 ThürKO.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 liegen entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 17.08.2026 während der üblichen Dienststunden in der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund/OT Crock, Zimmer 203, öffentlich aus. Eine vorherige Terminabsprache unter der Rufnummer: 03686 3912 0 ist erforderlich.