Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Brünn folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 656.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 235.100 € |
ab.
Kreditaufnehmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Es ist beabsichtigt eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 104.302 € in Anspruch zu nehmen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze für die Gemeindesteuern) wurden mit der Hebesatzung vom 05.12.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | ||
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| nach Gewerbeertrag
| 357 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 109.416 € festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Brünn, 23.07.2026
gez.
Brandt - Siegel -
Bürgermeister