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Auengrund-Echo
Ausgabe 7/2026
Gemeinde Brünn
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Brünn (Landkreis Hildburghausen) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Brünn folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

656.500 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

235.100 €

ab.

§ 2

Kreditaufnehmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Es ist beabsichtigt eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 104.302 € in Anspruch zu nehmen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze für die Gemeindesteuern) wurden mit der Hebesatzung vom 05.12.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer  

 

a)

für land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

271 v.H.

 

b)

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

nach Gewerbeertrag

 

357 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 109.416 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Brünn, 23.07.2026

gez. 

Brandt - Siegel -

Bürgermeister