roter markierter Bereich = Gehweg; blauer markierter Bereich = Fahrbahn
Im Kreuzungsbereich Waisagrundstraße/Oberer Mühlbach wurden zwischen Fahrbahn und Gehweg Pflasterflächen während der Baumaßnahme - grundhafter Ausbau der OD Crock K 526 eingebettet.
Der Gehweg endet an der Bordsteinkante. Die Pflasterflächen gehören zur Fahrbahn, erkennbar ist dies an der angeglichenen Höhe der Asphaltdecke. Der Kreuzungsbereich wird durch die Pflasterflächen optisch aufgewertet und trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Wir bitten Sie, dies auch Ihren Kindern zu erklären.
Die Pflasterflächen sind nicht als Parkflächen ausgewiesen! Beim Parken im Kreuzungsbereich ist die StVO § 12 einzuhalten.
-Ihre Verwaltung-