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Auengrund-Echo
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Auengrund
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Bekanntmachung der Gemeinde Auengrund

1089/3, 1088/3, 1087/7, 1032/2 Teilfläche, 1090/2 Teilfläche

Übersichtsplan; Quelle: Thüringen Viewer; Darstellung unmaßstäblich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des qualifizierten Bebauungsplanes "Bereich nordöstlich Siedlungsstraße Gemarkung Brattendorf" gemäß § 30 Abs. (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Auengrund hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes "Bereich nordöstlich Siedlungsstraße" in der Gemarkung Brattendorf, Flurstücke 1089/3; 1088/3 und 1087/7 (Vorlagen-Nr. 2025/0019) beschlossen.

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Es sollen Flächen für ein "Mischgebiet (Mi) gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet umfasste eine Fläche von ca. 0,32 ha. Der Geltungsbereich zum Einleitungsbeschluss 2025 umfasste folgende Flurstücke:

Der Geltungsbereich des Plangebietes wird im Wesentlichen begrenzt:

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im Norden durch die freie Landschaft,

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im Westen durch weitere Gewerbe- und Betriebsflächen des landwirtschaftlichen Betriebes,

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im Osten durch die freie Landschaft,

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im Süden grenzen ehem. und z. Z. ungenutzte Kasernenflächen, Kleingärten und ein Feldweg an.

Die Geltungsbereichsgrenzen sind durch Grenzpunkte definiert. An Stellen, wo der Geltungsbereich nicht katasterscharf ist, ist eine nachvollziehbare Bemaßung angebracht.

Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist die Umweltprüfung, die für die Belange des Umweltschutzes durchzuführen ist. Diese umfasst die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und deren Beschreibung und Bewertung in einem Umweltbericht. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans.

Die Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit

vom 08.09.2025 bis 06.10.2025

während der Dienstzeiten* in der Verwaltung der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, OT Crock (Bauamt, Zimmer 201).

*Dienstzeiten der Verwaltung der Gemeinde Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund, OT Crock:

Die Unterlagen zum Vorentwurf (Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht) können, während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Auengrund unter https://www.auengrund.de eingesehen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Crock, den 29.08.2025

gez. René Pfötsch

Bürgermeister

Gemeinde Auengrund