Im Jahr 2025 verlieren viele Ausweise und Reisepässe ihre Gültigkeit. Bitte stellen Sie etwa 4 Wochen vor Ablauf einen Antrag auf ein neues Dokument.
Ab dem 01. Mai 2025* werden Passbilder nur noch digital akzeptiert.
Ein Foto kann im Einwohnermeldeamt angefertigt werden (Höhe der Gebühr: 6,00 €). Zur Beantragung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen und die entsprechenden Gebühren zu entrichten.
Gebühren für Personaldokumente (gültig ab 01.01.2024)
| Ausstellung eines Personalausweises unter 24 Jahre | 22,80 Euro |
| Ausstellung eines Personalausweises über 24 Jahre | 37,00 Euro |
| Ausstellung eines Reisepasses unter 24 Jahre | 37,50 Euro |
| Ausstellung eines Reisepasses über 24 Jahre | 70,00 Euro |
Ab März ist montags eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt auch ohne Termin möglich. Für die anderen Sprechtage bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache. Diese kann online über die Homepage angefragt oder unter der Telefonnummer 03686 3912 25 vereinbart werden.
-Ihr Einwohnermeldeamt-
Hinweis
Gemäß Personalausweisgesetz sind Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahres zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet, sofern sie nicht über einen gültigen Reisepass verfügen.
*Ausführliche Erläuterungen zu den Neuerungen ab 01. Mai 2025 können Sie jederzeit auf unserer Internetseite unter www.auengrund.de abrufen.