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Auengrund-Echo
Ausgabe 8/2026
Gestaltung Seite 2
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Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen - Was ist erlaubt?

Immer wieder stellt sich die Frage, ob Garten- und Pflanzenabfälle wie Grünschnitt, Äste oder Laub im eigenen Garten verbrannt werden dürfen.

Grundsätzlich gilt: Das Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen ist in Thüringen nicht zulässig. Die früher in Thüringen geltenden sogenannten „Brenntage“ wurden bereits zum 1. Januar 2016 abgeschafft. Eine allgemeine Erlaubnis, Grünschnitt im eigenen Garten zu verbrennen, besteht daher nicht.

Rechtliche Grundlage hierfür sind insbesondere die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG dürfen Abfälle zur Beseitigung grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Das Verbrennen von Grünschnitt im eigenen Garten stellt grundsätzlich eine unzulässige Beseitigung pflanzlicher Abfälle dar. Wer Abfälle entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage behandelt, kann nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Ihr Ordnungsamt