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Auengrund-Echo
Ausgabe 8/2026
Gestaltung Seite 2
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Bekanntmachung

Inkrafttreten des neuen „Bau-Turbos“ (§ 246e BauGB) zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Kernstück der Reform ist der neue § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB), der umgangssprachlich als „Bau-Turbo“ bezeichnet wird. Ziel des Gesetzes ist es, den drängenden Mangel an Wohnraum durch vereinfachte und schnellere Verfahren zu bekämpfen.

Die wichtigsten Fakten für Bürgerinnen und Bürger im Überblick:

Schneller zu neuem Wohnraum: Die neuen Regeln erleichtern insbesondere Vorhaben im Bestand. Dazu gehören der Ausbau von Dachgeschossen, Anbauten sowie die Bebauung in zweiter Reihe (Nachverdichtung). Solche Erleichterungen können nun sogar systematisch für ganze Straßenzüge statt nur für Einzelfälle erteilt werden.

Kein Freibrief - „Es geht nicht einfach alles“: Der Bau-Turbo ersetzt keine reguläre Bauprüfung. Er kommt erst dann als „Experimentierklausel“ zum Zug, wenn ein Bauvorhaben nach den normalen Regeln nicht genehmigt werden könnte.

Schutz von Nachbarn und Umwelt: Wichtige Schutzrechte bleiben vollumfänglich bestehen. Das Bauamt prüft bei jedem Vorhaben genau, ob nachbarliche Interessen verletzt werden oder der Naturschutz, Lärmschutz oder Denkmalschutz entgegenstehen.

Automatische Prüfung: Bauwillige müssen keinen gesonderten „Bau-Turbo-Antrag“ stellen. Die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen prüft im normalen Genehmigungsverfahren von Amts wegen, ob die Erleichterungen angewendet werden können. Voraussetzung für jede Abweichung ist jedoch stets die Zustimmung der Gemeinde Auengrund.

Die Neuregelungen sind ab sofort wirksam. Bürgerinnen und Bürger sowie Bauwillige, die Fragen zu den konkreten Auswirkungen auf lokale Bau- oder Umbauvorhaben im Gemeindegebiet haben, können sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden.

Weiterführende Informationen und der genaue Gesetzestext können auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingesehen werden.

https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo.html

Gemeinde Auengrund

Ramona Weber

Bürgermeisterin