Sehr geehrte Grundstückseigentümer / Anlieger,
wir führen im Auftrag des Landkreises Hildburghausen die oben näher bezeichneten Vermessungs- und ggf. Abmarkungsarbeiten durch.
Die örtlichen Vermessungsarbeiten beginnen ab 09. September 2024 und werden einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Zur Ausführung der Arbeiten werden wir voraussichtlich Ihre Grundstücke betreten müssen.
Wir bitten Sie hiermit, uns den Zutritt zu Ihren Grundstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung.
Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein. Kosten dafür können leider nicht erstattet werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktaufnahme erfolgt durch die Mitarbeiter der Vermessungsstelle vor Ort oder unter:
| Kataster- und Vermessungsbüro |
| ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein |
| Obere Braugasse 15 |
| 98646 Hildburghausen |
| Tel.: 03685 / 4196920 |
| Mobil: 0152 / 24094433 |
| E-Mail: info@vermessung-bartenstein.de |
Hildburghausen, 22.08.2024
gez.
Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur