Die Gemeinde Auengrund verpachtet im Wege der öffentlichen Ausschreibung ihren Eigenjagdbezirk Poppenwind zum 01.04.2025. Als Verfahren soll die freihändige Vergabe nach öffentlicher Ausschreibung Anwendung finden. Der Jagdbezirk hat eine Größe von ca. 188 ha. Es handelt sich um ein Hochwildrevier.
Nachstehende Parameter sind bei der Unterbreitung von Angeboten zu berücksichtigen:
| 1. | Die Pachtdauer beträgt zwölf Jahre. Der Pachtzeitraum beläuft sich auf den Zeitraum ab 01.04.2025 bis zum 31.03.2037. | ||
| 2. | Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote und freihändige Vergabe. | ||
| 3. | Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtgebote sind folgende Bedingungen zu beachten: | ||
| 3.1. | Es wird ein Mindestgebot der Jagdpacht von 8,00 € pro Hektar gepachteter Fläche vorgegeben. | |
| 3.2. | Die Verpachtung erfolgt unter der Maßgabe, dass zu 100 % anfallender Wildschadenersatz sowohl im Wald als auch auf landwirtschaftlichen Flächen durch den bzw. die Pächter zu tragen sind. | |
| 3.3. | Eine Verpachtung erfolgt nur an: | |
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| - | einen Bewerber (Jäger), der pachtfähig nach § 11 Abs. 3 und Abs. 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist, |
| 4. | Der Nachweis einer Pachterfahrung ist wünschenswert aber nicht zwingend notwendig. | ||
| 5. | Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass die Bewirtschaftung des Reviers auch in den Wintermonaten funktioniert. | ||
| 6. | Die Übernahme eventueller jagdlicher Einrichtungen ist binnen eines ¼ Jahres mit den Altpächtern privatrechtlich zu regeln. | ||
| 7. | Erfolgt nachweislich eine Bewerbung für Dritte, so wird diese vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. | ||
| 8. | Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheins abzugeben. | ||
| 9. | Schriftliche Pachtgebote sind bei der Gemeindeverwaltung Auengrund verschlossen, in einem separaten zweiten Innenumschlag einzureichen. Es ist der Vordruck „Bewerbung für die Jagdverpachtung über den Eigenjagdbezirk Poppenwind als Hochwildjagdbezirk“, abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Auengrund, unter „Öffentliche Ausschreibungen“, zu verwenden. Der Umschlag ist mit „Jagdpachtgebot Eigenjagd Poppenwind“ und dem Namen zu kennzeichnen. Im Angebot ist der Pachtpreis in Euro je Hektar anzugeben. Ein pauschales Überbieten des Höchstgebotes ist unzulässig (z. B.: „Ich biete grundsätzlich …€ mehr als das Höchstgebot.“). | ||
| 10. | Gem. § 4 Abs. 12 ThJGAVO analog erklärt die Gemeinde Auengrund den Zuschlag weder an das Höchstgebot zu binden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet zu sein. Die Gemeinde Auengrund wird vom Höchstgebot nur dann absehen, wenn dies im Interesse des Verpächters ist. | ||
Der Termin zum Einsendeschluss der Gebote
ist der 01.11.2024, 11:30 Uhr.
Auengrund, 01. August 2024
gez.: René Pfötsch
Bürgermeister Gemeinde Auengrund