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Auengrund-Echo
Ausgabe 9/2025
Gemeinde Auengrund
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Amtlicher Teil

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Az: verschiedene

In der

Gemarkung: Schwarzbach Flur: 0

Flurstücke: 532/2, 533/7, 536/2, 536/3, 537/2, 537/3

wurde das Liegenschaftskataster aufgrund von örtlichen Vermessungsarbeiten fortgeführt. Die Fortführungsergebnisse (Fortführungsnachweis Nr.: 138, Fall: 01-11, A-Nr.: 57120823) können von den Beteiligten der o.g. Flurstücke eingesehen werden.

Gemarkung: Schwarzbach Flur: 0

Flurstücke: 139/2, 152/5, 153

wurde das Liegenschaftskataster aufgrund von örtlichen Vermessungsarbeiten fortgeführt. Die Fortführungsergebnisse (Fortführungsnachweis Nr.: 139, Fall: 01, A-Nr.: 57121223) können von den Beteiligten der o.g. Flurstücke eingesehen werden.

Gemarkung: Schwarzbach Flur: 0

Flurstücke: 161/3, 163, 164, 165, 166

wurde das Liegenschaftskataster aufgrund von örtlichen Vermessungsarbeiten fortgeführt. Die Fortführungsergebnisse (Fortführungsnachweis Nr.: 140, Fall: 01-06, A-Nr.: 57121123) können von den Beteiligten der o.g. Flurstücke eingesehen werden.

Gemarkung: Schwarzbach Flur: 0

Flurstücke: 172/2, 173, 537/10, 538, 541/2

wurde das Liegenschaftskataster aufgrund von örtlichen Vermessungsarbeiten fortgeführt. Die Fortführungsergebnisse (Fortführungsnachweis Nr.: 141, Fall: 01-05, A-Nr.: 57121023) können von den Beteiligten der o.g. Flurstücke eingesehen werden.

Vom

13.10.2025 bis 13.11.2025

in den Zeiten von

Mo. bis Fr.

08:00 - 12:00 Uhr

Mo. bis Do.

13:00 - 15:30 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

in den Räumen des

Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

können die Fortführungsergebnisse von den o.g. Beteiligten eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der Fortführung bekannt gegeben. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.: Henry Waurick

Referatsbereichsleiter