Die gemäß § 10 in Verbindung mit § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Riegelsberg festgesetzte Nutzungsfrist (=Ruhefrist) für Gräber, welche bis zum 31.12.2024 in den folgenden Grabfelder abgelaufen sind, werden eingeebnet.
Feld 58 vollständig
Feld 35 vollständig
Feld 42 vollständig
Grab mit der Nummer 37-1-4
Grab mit der Nummer 3-1-2
Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände nach Ablauf der Nutzungszeit, also spätestens bis 31.03.2025 zu beseitigen.
Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt.
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Riegelsberg, Friedhofsverwaltung, Saarbrücker Str. 31, Zimmer 2.05, Herrn Winterhalter, Telefon: 06806 / 930-152 oder per Mail: friedhof@riegelsberg.de.