Die Gemeinde Riegelsberg weist hiermit auf die örtlichen Regelungen zur Vermeidung von Unfällen durch Eis und Schnee im öffentlichen Verkehrsbereich und auf die Verpflichtung zur Sicherung der Gehwege hin.
Nach der Satzung über die Straßen- und Wegereinigung in der Gemeinde Riegelsberg sind Gehwege werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee und Eis freizuhalten.
Bei Straßen und Plätzen ohne Gehwege (z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen) ist in der gleichen Zeit entlang der Häuser oder der Platzgrenze eine Gehbahn von min. 1 m Breite für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Bei Verbindungswegen innerhalb von bebauten Gebieten ist die Reinigungspflicht ebenfalls den beiderseitigen Anliegern auferlegt.
Entlang der Saarbahnstrecke ist folgendes zu beachten:
Bei der Räumung der jeweils 3m breiten Fahrbahn entlang der Saarbahnstrecke ist es unvermeidbar, dass je nach Schneemenge der Schnee durch Räumfahrzeuge teilweise auf die Gehwege geschoben werden muss. Dabei können bereits geräumte Gehwege wieder mit Schnee bedeckt werden. Ich bitte hierfür um Verständnis und bitte zugleich darauf zu achten, dass bei der Gehwegräumung (1 m Breite) der Schnee nicht auf der Fahrbahn abgelagert wird.
Die Autofahrer werden gebeten, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass eine Räumung der Gehwege ordnungsgemäß erfolgen kann und die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert alle Straßen (mindestens 3 m Fahrbahnbreite erforderlich!) befahren können.
Ich bitte die Bürger um Kenntnisnahme und Beachtung der Bekanntmachung.