Zwischenzeitlich wurden Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 eingereicht, die einer Unterstützung bedürfen.
Gemäß § 22 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 8 Kommunalwahlordnung wurde daher vom Gemeindewahlleiter der Gemeinde Riegelsberg entsprechende Unterstützungsverzeichnisse aufgelegt.
Aus diesem Grund können sich Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterstützen wollen, persönlich in die beim Gemeindewahlleiter für die vorliegenden Wahlvorschläge aufliegende Verzeichnisse eintragen.
Die Unterstützungsverzeichnisse liegen bis zum 66. Tag vor der Wahl (04. April 2024) zur Eintragung aus. Die Eintragung muss während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr) sowie an den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr, am Tag des Ablaufs der Frist bis 18.00 Uhr, ermöglicht werden.
Das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg (Zimmer 1.15 und 1.16) ist daher an den nachfolgend aufgeführten Samstagen zusätzlich geöffnet.
| - Samstag, 09. März 2024 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - Samstag, 16. März 2024 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - Samstag, 23. März 2024 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - Samstag, 30. März 2024 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Darüber hinaus ist das Wahlamt am Donnerstag, 04. April 2024, bis 18.00 Uhr, geöffnet.