A) Öffentlicher Teil
7. Jahresrechnung 2024
1.1 Ergebnisfeststellung
1.2 Verwendung des Jahresergebnisses
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. den Jahresabschluss 2024 wie folgt festzustellen:
| Bilanzsumme zum 31.12.2024: | 85.065.202,84 € |
| Summe der Erträge: | 27.011.565,40 € |
| Summe der Aufwendungen: | 25.819.133,58 € |
| Jahresüberschuss 2024: | 1.192.431,82 € |
2. den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung in Anlehnung an § 101 Abs.2 Satz 1 KSVG der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
8. Prüfung des Jahresabschlusses 2024; Abschluss des Prüfungsverfahrens und Entlastungserteilung
Der Gemeinderat bestellt gem. § 42 (3) KSVG das Gemeinderatsmitglied Herrn Sascha Simon als besonderen Vorsitzenden für diesen Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschließt mit 25 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem Bürgermeister und seinen gesetzlichen Vertretern für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende: Klaus Häusle, Bürgermeister
Als besonderer Vorsitzender: Sascha Simon
Die Unterzeichner: Frank Schmidt, René Selzer, Birgit Huonker, Milena Breinig
Der Schriftführer: Daniel Köhn, Gemeindeinspektoranwärter
Der Feststellungs- und Entlastungsbeschluss wird hiermit in Anlehnung an
§ 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Jahresabschluss 2024 mit Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht der prüfenden Stelle in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschl. 31.03.2026 im Rathaus, Zimmer 1.20 während der Dienststunden
Montags bis Donnerstags
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitags
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.