Gemäß §2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. S. 277) in ihrer aktuell gültigen Fassung ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Aus Anlass des diesjährigen Frühkirmes wird die Betriebszeit für die Außengastronomie in den Nächten vom 22.04.2023 auf den 23.04.2023 und vom 23.04.2023 auf den 24.04.2023 auf 01:00 Uhr ausgedehnt.