In Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Dillingen, Ensdorf, Friedrichsthal, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Kirkel, Kleinblittersdorf, Losheim, Mandelbachtal, Merchweiler, Mettlach, Nalbach, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, Sulzbach, Überherrn, Wadern, Wadgassen, Wallerfangen und Weiskirchen gilt für die Abfuhr der Bio- und Restabfalltonnen folgende Regelung:
| • | Die Abfuhr am Karfreitag, den 18. April 2025, wird auf Samstag, 19. April 2025verschoben. |
| • | In der Woche nach Ostern verschieben sich aufgrund des Feiertags Ostermontag (21. April 2025) alle Abfuhrtermine um jeweils einen Tag nach hinten. |
Der EVS bittet alle Haushalte in den betroffenen Kommunen, ihre Abfalltonnen entsprechend der geänderten Abfuhrtermine bereitzustellen.
Aktuelle Informationen zu den Abfuhrterminen, einschließlich aller Feiertagsregelungen, sind jederzeit auf der Website www.evs.de/abfuhrtermine oder in der kostenfreien EVS AbfallApp verfügbar, die in den App-Stores heruntergeladen werden kann.