Die Gemeinde Riegelsberg hat gemäß § 115 Absatz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
Der jährliche Bericht dient auch der Information der Einwohnerinnen und der Einwohner der Gemeinde und soll dazu beitragen, die Aufgabenerfüllung in Privatrechtsform -und damit als solche aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert- transparenter zu machen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bericht über die Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der ABG gGmbH für das Geschäftsjahr 2023 vom 14. April bis 29. April 2025 im Rathaus Riegelsberg, Zimmer 2.21, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Eine telefonische Terminabstimmung unter 06806/930-111 ist erforderlich.
Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet.