Gemäß §2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. S. 277) - in ihrer aktuell gültigen Fassung - ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Aus Anlass der diesjährigen Frühkirmes auf dem Riegelsberger Marktplatz wird die Betriebszeit für die Außengastronomie in den Nächten vom 26.04.2025 auf den 27.04.2025 und vom 27.04.2025 auf den 28.04.2025 auf 01:00 Uhr ausgedehnt.
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Riegelsberg, den 03.04.2025