Gemäß §2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. S. 277) - in ihrer aktuell gültigen Fassung - ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Aus Anlass der diesjährigen Frühkirmes auf dem Riegelsberger Marktplatz wird die Betriebszeit für die Außengastronomie in den Nächten vom 25.04.2026 auf den 26.04.2026 und vom 26.04.2026 auf den 27.04.2026 auf 01:00 Uhr ausgedehnt.