Hinweise zur Briefwahl
Briefwahl ab 30. April 2024 möglich
Wer am 09. Juni 2024 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen.
| Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich: | |
| • | durch Übersendung des unterschriebenen Wahlscheinantrages |
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| (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) |
| • | Online-Briefwahlantrag (Startseite der Homepage der Gemeinde Riegelsberg) |
| • | durch ein formloses Anschreiben (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) |
| • | per E-Mail an: wahlamt@riegelsberg.de (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) |
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg befindet sich ab 30. April 2024 im Sitzungssaal des Rathauses (Nebengebäude).
Wenn Sie vor Ort im Rathaus wählen möchten, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.
| Öffnungszeiten des Wahlamtes: | |
| Montag bis Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Montag bis Donnerstag: | 13:00 – 15:30 Uhr |
| zusätzlich am Freitag, 7. Juni 2024, 13.00 – 18.00 Uhr | |
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes ab 30. April 2024 gerne telefonisch unter folgenden Tel.-Nr. zur Verfügung:
06806 / 930-190
06806 / 930-119