Liebe Bürgerinnen und Bürger,
um auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besser eingehen und dieser Bevölkerungsgruppe ein Sprachrohr geben zu können, soll erstmalig eine Jugendbeauftragte/ein Jugendbeauftragter bestellt werden.
Alle Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung (Motivationsschreiben) bis zum 17.05.2023 schriftlich, an die Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, zu richten.
Gemäß § 1 Satz 1 der einschlägigen Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Jugendbeauftragten wird die/der Jugendbeauftragte vom Gemeinderat durch Wahl bestimmt. Gewählt werden können Bewerberinnen/Bewerber, die am Tag der Wahl das 14., nicht aber das 22. Lebensjahr vollendet haben, § 1 Satz 2.
Die Höhe und Zusammensetzung der Entschädigung für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist in § 5 der vorgenannten Satzung geregelt.
Aufgaben der/des Jugendbeauftragten der Gemeinde Riegelsberg