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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 2/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Riegelsberg

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt 1997 S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. August 2025 (Amtsblatt I S. 854,863) und der §§ 1,2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Mai 1998 (Amtsblatt I S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.12.2025 folgende

Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Riegelsberg vom 20. November 2018 wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 1 wird folgender Punkt 3 angefügt:

3. Hunde, die als Besuchshund regelmäßig in sozialen Einrichtungen, unter Beifügung der erforderlichen Nachweise und jährlicher Vorlager dieser, eingesetzt werden.

In § 3 Absatz 5 wird folgender Punkt 6 angefügt:

6. Hunden, die eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannte ASP-Kadaver-Suchhunde und die im Auftrag für das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes für die Vorbeugung vor bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen.

In § 3 Abs. 5 wird folgender Punkt 7 angefügt:

7. Hunden, die von Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, sofern diese die vorgeschriebene Jagdgebrauchshundeprüfung abgelegt haben.

In § 3 Abs. 5 wird folgender Punkt 8 angefügt:

8. Hunden, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe oder ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Riegelsberg, den 15. Dezember 2025

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 18. Dezember 2025

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Riegelsberg am 18. Dezember 2025