Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt I S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. August 2025 (Amtsblatt I S. 854, 863), und der §§1, 2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 15. Dezember 2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Abgabensatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 12. Dezember 2022 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
für die Entnahme von Wasser je cbm 2,20 €
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Riegelsberg, den 16. Dezember 2025
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.
Riegelsberg, den 17. Dezember 2025
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Riegelsberg am 18. Dezember 2025