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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 21/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“



Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Gemeinde Riegelsberg besteht ein hoher Bedarf an Kita- und Krippenplätzen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Walpershofen in der Herchenbacher Straße die bestehende Kindertageseinrichtung erweitert werden. Darüber hinaus ist auch der Neu- und Erweiterungsbau der Feuerwehr am bestehenden Standort aufgrund gestiegener Anforderungen und dem daraus resultierenden Platzbedarf innerhalb des Plangebietes als mögliche Standortalternative vorgesehen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,6 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet überwiegend eine Gemeinbedarfsfläche sowie in einem kleineren Teilbereich eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.riegelsberg.eu unter folgendem Pfad: (https://www.riegelsberg.eu/bauen-umwelt) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31 in 66292 Riegelsberg, Zimmer Nr. 2.21, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: (Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Montag - Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde@riegelsberg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Riegelsberg, den 15.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Klaus Häusle

Quelle Katastergrundlage: LVGL; Stand Katastergrundlage: 03.04.2024; Bearbeitung: Kernplan