Bezüglich des Erbrechts bestehen vielfach schwerwiegende Irrtümer – mit oft katastrophalen Folgen für das Vermögen:
Haben Geschwister bzw. Nichten und Neffen ein Pflichtteilsrecht? Erbt bei kinderlosen Ehegatten der Überlebende alles? Ist ein Testamentsvollstrecker nur bei großen Vermögen möglich? Muss ein Testament zu seiner Wirksamkeit hinterlegt werden? Kann ein notarielles Testament durch ein handschriftliches Testament ersetzt werden? Muss man nach einer Scheidung erbrechtlich nichts mehr regeln?
Der Vortrag mit Fachanwalt Klaus Herrmann gibt konkrete Anleitungen, wie diese Fehler vermieden und dadurch das Familienvermögen und der Familienfriede erhalten werden können.
Donnerstag 11.06.2026, 18:30 – 20:00 Uhr
Gebühr: 5,00 Euro
Anmeldungen erforderlich:
www.vhs-saarbruecken.de oder per Mail an julia.decker@rvsbr.de.