Titel Logo
Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 21/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rattenbekämpfung in der Gemeinde Riegelsberg

Gut zu wissen

Wanderratten stellen für den Menschen ein Gesundheitsrisiko dar. Die Ratte ist Überträger verschiedener Infektionskrankheiten wie z.B. Tuberkulose, Typhus, Salmonellose oder Weilsche Krankheit. Eine Übertragung der Krankheitserreger erfolgt nicht nur durch Rattenbisse, sondern auch durch Kontakt mit Rattenurin oder -kot bzw. durch den Verzehr damit verunreinigter Lebensmittel. Des Weiteren ist die Ratte Überträger von Tierseuchen wie Tollwut, Milzbrand oder MKS.

Nicht zu vernachlässigen sind die Schäden, die durch den Nager verursacht werden: z.B. an Bausubstanz, Einrichtungsgegenständen und Warenbeständen sowie wirtschaftliche Schäden durch Vernichtung von Nahrungs- und Futtermittel durch Fraß oder Verschmutzung.

Zuständigkeit für die Bekämpfung

Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümerin, des Grundstückseigentümers. Diese müssen dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden und auch die Kosten eventueller Bekämpfungsmaßnahmen tragen.

Die Gemeinde Riegelsberg ist zuständig für den Rattenbefall in den öffentlichen Kanälen, an öffentlichen Flächen und Gewässern und kann nur hier tätig werden. Eine flächendeckende Bekämpfungsmaßnahme, wie sie in den letzten Jahren regelmäßig durchgeführt wurde, ist inzwischen gesetzlich verboten.

So bekämpfen Sie richtig

Wurde ein Rattenbefall festgestellt, ist eine Bekämpfung unumgänglich. Am effektivsten ist der Einsatz von sogenannten Giftködern. Beim Wirkstoff handelt es sich in der Regel um Blutgerinnungshemmer. Da diese bei allen Lebewesen wirken, auch bei Haustieren und Menschen, ist es gesetzlich verboten, die Giftköder offen auszulegen. Um einen Kontakt mit Nichtzielorganismen zu verhindern, ist eine Bekämpfung mit diesen Wirkstoffen lediglich in sogenannten Köderboxen erlaubt. Selbstverständlich ist auch der Einsatz von Schlag- oder Lebendfallen geeignet. Sie erhalten Köder und Köderboxen, sowie Fallen aller Art im herkömmlichen Baumarkt. Wir empfehlen die Beauftragung eines Experten, um eine effektive und sichere Bekämpfung zu gewährleisten.

Vorbeugen

Vogelfutter, Speisereste, Müll und ähnliches sind ein willkommenes Nahrungsangebot. Ratten breiten sich immer dort aus, wo ihnen dieses Angebot zur Verfügung steht.

Achtlos weggeworfene Essensreste, verschmutzte Müllcontainerstandorte, überquellende Mülltonnen, Essensreste die in die Toilette oder den Komposter entsorgt werden sind beliebte Nahrungsquellen die zu vermeiden sind. Begünstigt werden die Lebensbedingungen auch durch dicht wachsende Pflanzen, Holzstapel und Lagerflächen für Baumaterialien. Sie bieten ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.

Helfen Sie mit, die Lebensbedingungen für Ratten so unattraktiv wie möglich zu machen!

So können Sie mithelfen

Erfahrungsgemäß ist insbesondere das Füttern der Singvögel mittlerweile eine der Hauptursachen für Rattenbefall, bitte stellen Sie dies zumindest über die Sommermonate unbedingt ein, da sonst eine erfolgreiche Bekämpfung nicht möglich ist

Abfälle nur in verschlossenen Behältern lagern

Zwischenlagern von Sperrmüll möglichst vermeiden

Gelbe Tonne nur mit vollständig entleerten und gereinigten Verpackungen befüllen

Die Tonne nur soweit befüllen wie sich der Deckel der Tonne noch vollständig verschließen lässt

Nur pflanzliche Nahrungsmittelreste in unzubereitetem Zustand kompostieren

Speisereste NICHT über die Kanalisation, also die Toilette, entsorgen

Lebens- und Futtermittel in ausreichend verschlossenen Behältern lagern

Haustiere nur in umschlossenen Räumen füttern, keine Futterstellen im Außenbereich

Bei der Haltung von Kaninchen, Hühnern u.ä. sorgsam auf saubere Futterstellen achten, die Futtermittel dicht verschlossen im Innenbereich lagern

Enten, andere Wasservögel und Tauben nicht füttern

Was kann man sonst noch tun?

Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme

Ritzen und Löcher in Gebäuden verschließen (Rohrdurchbrüche, Kabelschächte etc.)

Stillgelegte Leitungsteile, alte Hausanschlüsse o.ä. abdichten

Vergittern von Lüftungsschächten und Kellerfenstern

Entrümpeln von Grundstücken

Ansprechpartner

Ordnungsamt

Bei einem Rattenbefall im öffentlichen Raum, z.B. auf Spielplätzen, öffentlichen Grünanlagen, im Kanalnetz oder im privaten Bereich bitte die Meldung an ordnungsamt@riegelsberg.de oder 06806/930-124 richten.