Durch überhängende Äste und Sträucher kommt es an Kreuzungen, Einmündungen sowie an Geh- und Wohnwegen immer wieder zu Behinderungen. Daher bitte ich alle Grundstückseigentümer bzw. -besitzer, überwachsende Bäume, Sträucher und Hecken soweit zurück zu schneiden, dass die Gehweg- bzw. Straßenfläche in ihrer vollen Breite ungehindert genutzt werden kann. Beachten Sie dabei auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt. Der Pflanzenbewuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,20 m nicht über den Gehweg und 2,50 m nicht über den Radweg ragen. Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 m nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.