Gemäß der §§ 36, 37 und 57 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09. Mai 1975, BGBl. I S. 1077, in der derzeit gültigen Fassung und der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz des Saarlandes vom 24.11.2022, wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Wahljahr 2023 in der Zeit vom
12.06.2023 bis 23.06.2023
zur Einsicht auf Zimmer 0.02 des Rathauses in Riegelsberg offen liegt.
Einsprüche können bis zum 28.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Zimmer 0.02, eingelegt werden.