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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung der Vorschlagsliste

der in der Gemeinde Riegelsberg wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen berufen werden können - Wahljahr 2023 - für die Jahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028 -

Gemäß der §§ 36, 37 und 57 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09. Mai 1975, BGBl. I S. 1077, in der derzeit gültigen Fassung und der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz des Saarlandes vom 24.11.2022, wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen im Wahljahr 2023 in der Zeit vom

12.06.2023 bis 23.06.2023

zur Einsicht auf Zimmer 0.02 des Rathauses in Riegelsberg offen liegt.

Einsprüche können bis zum 28.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Zimmer 0.02, eingelegt werden.

Riegelsberg, 06.06.2023
Der BürgermeisterKlaus Häusle