Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Erziehungsberechtigte haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag. Auch im Saarland werden die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) weiterentwickelt, um Familien eine verlässliche Betreuung und mehr Planungssicherheit im Alltag zu bieten.
Die Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung bleiben im Schuljahr 2026/27 stabil und werden nicht erhöht. Eltern zahlen weiterhin 30 Euro monatlich für die Betreuung bis 15 Uhr sowie 60 Euro monatlich für die Betreuung bis 17 Uhr. Eine Erhöhung der Beiträge erfolgt zu diesem Zeitpunkt nicht, die Betreuungszeiten bis 15 und 17 Uhr bleiben unverändert.
Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für Familien verbessert. Es wird künftig nur noch maximal 20 Schließtage pro Jahr geben, statt bisher 26 Tage. Für die Ferienbetreuung können Träger künftig einen Beitrag von maximal 30 Euro pro Woche erheben – wie bereits bei den Gebundenen Ganztagsschulen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert und die Planungssicherheit für Eltern erhöht werden.
Da die Elternbeiträge in der Nachmittagsbetreuung seit vielen Jahren unverändert und gleichzeitig die Kosten für Personal, Sachmittel und qualitative Anforderungen deutlich gestiegen sind, ist perspektivisch eine Anpassung der Beiträge notwendig. Diese soll moderat, transparent und sozial verträglich erfolgen. Ab dem Jahr 2027 soll daher eine jährliche Anpassung des Beitrages erfolgen mit ausreichend Vorlauf für die Träger, im Schuljahr 2027/28 durch eine Erhöhung um drei Prozent. Konkret bedeutet dies eine Erhöhung um 90 Cent monatlich für die kurze Betreuung bis 15 Uhr und um 1,80 Euro monatlich für die lange Betreuung bis 17 Uhr.
Diese Anpassungen ergeben sich aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab dem 1. August 2026 bundesweit gilt. Der Anspruch stellt erhöhte organisatorische und finanzielle Anforderungen an die Träger der Ganztagsangebote. Um diesen Anspruch verlässlich erfüllen zu können, werden die Förderpauschalen des Landes angepasst, sodass Qualität und Stabilität der Angebote gesichert bleiben. Ziel der Weiterentwicklung der Freiwilligen Ganztagsschule ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Saarland zuverlässig umzusetzen, gleichzeitig eine hohe Qualität der Angebote zu sichern und für Familien faire, nachvollziehbare und planbare Bedingungen zu schaffen.